Anträge zur 141. Ord. Mitgliederversammlung

Update vom 21.11.2023:

Bisher eingelangte Anträge zur 141. Ordentlichen Mitgliederversammlung am Di., 28.11.2023:

Eingereicht vom Vorstand:

– Gemäß Statut §15 (1): „Ferner können bis zu 5 weitere Mitglieder kooptiert werden, die bei der folgenden Mitgliederversammlung bestätigt werden müssen“:

Bei der Vorstandssitzung des WSC am 18.9.2023 wurde Herr Georg Weigl einstimmig als Schriftführer Stellvertreter in den Vorstand des WSC kooptiert. Wir beantragen, dass die Mitgliederversammlung diesen Beschluss bestätigen möge.

Eingereicht von Patrick Valenta:
1. Antrag zur Installierung einer Statutengruppe: Diese Statutengruppe soll sich aus interessierten Mitgliedern des Vereins zusammenstellen und bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung die Statuten des Vereins, in regelmäßigen Besprechungen, analysieren und etwaige Änderungen, Anpassungen, etc diskutieren und bei der nächsten MV zur Abstimmung vorlegen.
 
2. Antrag zur Installierung eines digitalen Ablagesystems für vereinsinterne Dokumente. Im Sinne der Transparenz und zur Erleichterung der Kontrollfunktion des Aufsichtsrats und der Rechnungsprüfer, könnte evtl. eine Speichermöglichkeit in einer Cloud, mit passwortgeschütztem Zugang für die jeweiligen Vereinsorgane, den Zugang zu wichtigen Dokumenten, Verträgen, Rechnungen, Protokollen erleichtern. Ebenso könnten diese Dokumente nach Ablauf der Funktionsperioden, soweit Datenschutzrechtlich möglich, an das Archiv übergehen, bzw. bei einem Wechsel der Funktionären in den jeweiligen Vereinsorganen , die Übergabe an die nächsten Funktionsträger erleichtern.
3. Antrag zur Aufarbeitung des laufenden Stadionprojekts durch den Archivar. Aufgrund der langen Laufzeit und der vielen Wendungen, bzw. der mittlerweile vielen, in diesem Projekt involvierten Personen, wäre eine historische Aufarbeitung der bisherigen Schritte und Entscheidungen des Vereins wünschenswert und sinnvoll.
Eingereicht von Sebastian Schönbauer:

1. Ich beantrage, dass die Generalversammlung beschließen möge, die neu zu errichtende Haupttribüne in Erich Hof Tribüne umzubenennen soweit das in den Verhandlungen mit der Stadt Wien möglich ist (ansonsten sollte sie zumindest im WSC Gebrauch so benannt werden) .

 

2. Ich beantrage eine Abänderung bzw. Ergänzung des §11 Absatz (3)

Zu den Mitgliederversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Monate vor dem Termin schriftlich einzuladen, die Angabe der Tagesordnungspunkte erfolgt bis zu zwei Wochen vor dem Termin über die Homepage (www.wsc.at) erfolgen.

Ziel ist eine bessere Planbarkeit für die Mitglieder und somit auch eine größere TeilnehmerInnenzahl an den Generalversammlungen.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..